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   LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14   

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https://dejure.org/2014,38888
LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14 (https://dejure.org/2014,38888)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2014 - 67 S 360/14 (https://dejure.org/2014,38888)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2014 - 67 S 360/14 (https://dejure.org/2014,38888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Vermietung der Wohnung durch den Mieter über airbnb an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 3 S 1 BGB, § 543 Abs 3 S 2 BGB
    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung an Touristen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Vermietung als Ferienwohnung; unangezeigte Untervermietung; Abmahnung

  • reise-recht-wiki.de

    Überlassung der Wohnung an Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fristlose Kündigung bei Überlassung an Touristen (hier: "airbnb")

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unberechtigte Weitervermietung der Mietwohnung an Touristen kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Überlassung einer Wohnung rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

  • koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kalter Wind für Touristenwohnungen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei ungenehmigter Vermietung an Touristen erlaubt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Untervermietung der Wohnung sog. Homesharing über Internetportale wie AirBnB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich! (IMR 2015, 1030)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 10 C 71/12
  • LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 80
  • NZM 2015, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13

    Zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

    Auszug aus LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
    Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums durch einen Mieter ist vorbehaltlich einer - hier nicht erteilten - Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 8. Januar 2014 - VIII ZR 210/13, NJW 2014, 622 Tz. 11).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
    Denn einerseits muss sich der Mieter gemäß § 278 BGB das Verhalten derjenigen zurechnen lassen, die - wie seine Familienangehörigen - auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen (BGH, Urt. v. 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750, 1752).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
    Ob eine solche - in Form der der Schriftsatzkündigung vorausgegangenen außergerichtlichen Kündigung - vorlag und deren Wirksamkeit zudem deren sachliche Rechtfertigung erfordert hätte (vgl. dazu BAG, Urt. v. 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 Tz. 21 (offen)), bedarf keiner Entscheidung der Kammer, so dass die Angriffe der Berufung gegen die erstinstanzliche Beweiswürdigung, soweit diese die von den Klägern behauptete und zum Gegenstand der vorgerichtlichen Kündigung erhobenen Überlassung der Wohnung an Feriengäste im Jahre 2012 betrifft, nicht verfangen.
  • AG Berlin-Wedding, 10.02.2015 - 11 C 271/14

    Wohnung einem Familienangehörigen überlassen: Kein Grund zur Kündigung!

    Anders als die Klägerin meint, ist die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. November 2014 zum Az. 67 S 360/14 auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.
  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen oder das öffentliche Angebot dazu ist vorbehaltlich einer - hier nicht erteilten - Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, WuM 2015, 31; Beschl. v. 29. Januar 2015 - 67 S 460/14, n.v.).
  • LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 154/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kündigung wegen unbefugter entgeltlicher

    Wie die Kammer bereits in anderer Sache entschieden hat, ist eine solche Ausnahme insbesondere dann anzunehmen, wenn über die unberechtigte Gebrauchsüberlassung hinaus weitere Umstände hinzutreten, die den Vertragsverstoß als besonders schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. Kammer, Beschl. v. 18.11.2014 - 67 S 360/14, juris Tz. 4 = NZM 2015, 248; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 77).
  • LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15

    Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen

    Die trotz erfolgter Abmahnung fortgesetzte entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß des Beklagten dar, dass den Klägern eine Fortsetzung des Mietverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten war (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248 (zur Begründetheit einer fristlosen Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung ohne vorherige Abmahnung)).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Auch wenn die Beklagte nicht selbst vermietet hat, sondern unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien unstreitigen Gesamtumstände davon auszugehen ist, dass die Vermietungen in ihrer Abwesenheit und Unkenntnis durch den - mit Genehmigung der Kläger - in die Wohnung aufgenommene Untermieter vorgenommen wurden, ändert das an der Verletzung ihrer eigenen Vertragspflichten nichts, da ihr das Verhalten ihres Untermieters gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 6; Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15, ZMR 2015, 303, juris Tz. 11).
  • AG Amberg, 01.03.2017 - 3 C 916/16

    Nicht erforderliche Abmahnung bei Untervermietung

    Die Erfordernis einer Abmahnung besteht jedoch in den Fällen der unerlaubten Untervermietung nicht, wenn der Mieter die Mietsache an fremde Touristen mehrfach überlässt (LG Berlin vom 18.11.2014, Az.: 67 S 360/14; ähnlich LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15) und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erwartet werden kann.

    Alleine die Tatsache der Inserierung begründet die schwerwiegende Pflichtverletzung (LG Berlin vom 18.11.2014, Az.: 67 S 360/14; ähnlich LG Berlin vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15).

  • AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen wiederholter

    Eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB war daher entbehrlich, denn zur bloßen unbefugten Gebrauchsüberlassung an einen Dritten waren somit weitere erhebliche Umstände hinzugetreten, die den Vertragsverstoß als besonders schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. auch LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 18.11.2014 - S 67 S 360/14, NZM 2015, 248, 249; Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 543 Rn. 77).
  • LG Berlin, 23.02.2018 - 66 S 243/17

    Wohnraummiete: Vermieterkündigung wegen Überlassung der Mietwohnung an Touristen;

    Insbesondere die dort angeführte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.11.2014 (67 S 360/14) stellt gerade keinen "gewöhnlichen" Fall aus dem Alltag eines Wohnraummietverhältnisses dar.
  • LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 110/17

    Gewerberaummietvertrag: Ordentliche Kündigung in Ansehung der Verwendung eines

    Denn die von der Klägerin abgemahnte und vom beklagten Mieter beharrlich fortgesetzte gewerbliche Nutzung und Vermietung als Ferienwohnung von zur Eigennutzung vermieteten Wohnräumen wäre grob pflichtwidrig gewesen und hätte die klagende Vermieterin zum Ausspruch der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung berechtigt (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248, juris Tz. 3).
  • AG Berlin-Kreuzberg, 06.09.2022 - 4 C 66/21

    Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    Ein ansonsten möglicherweise zur ordentlichen Kündigung berechtigender Umstand (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14) ist insoweit nicht positiv festzustellen.
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